Sinnstiftend, attraktiv, digital: Mit dem Neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die veränderte sicherheitspolitische Lage und die Anforderungen an die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung sorgen für eine personell starke Reserve.
Verteidigungsminister Boris Pistorius hat mit einer einfachgesetzlichen Änderung – das heißt ohne Änderung des Grundgesetzes – ein neues Wehrdienstmodell und die dafür dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen. Hierfür wurde in den Fachabteilungen des BMVgBundesministerium der Verteidigung ein Gesetzentwurf erarbeitet, der nach der Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung am 27. August 2025 im Kabinett für die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen wurde. Im Besonderen enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Maßnahmen für einen attraktiven und sinnstiften Wehrdienst sowie die Wiederaufnahme von Wehrerfassung und Wehrüberwachung.
Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens erhielten die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungen einzubringen, die in gemeinsamen Gesprächen erörtert wurden. Dies betont das demokratische Verständnis. Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes ist mit der im November erzielten Einigung auf Ebene der Regierungsfraktionen aus CDUChristlich Demokratische Union/CSUChristlich-Soziale Union und SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands noch nicht beschlossen. Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 über den Gesetzentwurf entschieden. Nun befasst sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes, das ab 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit Einführung des Neuen Wehrdienstes zahlreiche attraktivitätssteigernde Maßnahmen vorgenommen werden. So tritt beispielsweise bereits ab einem Jahr Verpflichtungszeit anstelle des bislang „Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ der Status einer Soldatin beziehungsweise eines Soldaten auf Zeit, was zu besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verbesserungen führt. Aber auch bei geringeren Verpflichtungszeiten erhalten die Soldatinnen und Soldaten bereits eine höhere Besoldung als bisher – vorgesehen sind mindestens 2.600 Euro Einstiegsgehalt. Mit dem Neuen Wehrdienst wird die Reserve gestärkt, weil jeder neue Wehrdienstleistende nach Ende der aktiven Dienstzeit in die Reserve beordert wird. Und während ihrer Dienstzeit stärken die neuen Wehrdienstleistenden aber auch die aktive Truppe, gerade im Bereich der Mannschaften. Der Neue Wehrdienst eröffnet die Möglichkeit, schon mit kurzen Verpflichtungszeiten ab sechs Monaten, einen eigenen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands zu leisten.
Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden. Möglich sind als Freiwillig Wehrdienstleistender von sechs bis zu elf Monate als besonderes staatsbürgerliches Engagement, monatlich abgestuft, beziehungsweise als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab 12 Monaten. Bei entsprechender Eignung sind Verpflichtungszeiten als Soldatin oder Soldat auf Zeit bis zu 25 Jahren möglich. Je nach Bildungsgrad, Qualifizierung, Eignung oder Bedarf ist es unabhängig davon möglich, die Laufbahn zu wechseln und später sogar Berufssoldatin oder Berufssoldat zu werden. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Wehrerfassung zu modernisieren. Sie soll an das aktuelle Melderecht angepasst werden. Die Aufgabe der Wehrerfassungsbehörden geht von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung über. Dies bedeutet eine Entlastung für die Meldebehörden der Länder.
Im Zuge der Wehrerfassung soll es eine für Männer verpflichtende Befragung über deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung des Wehrdienstes, die sogenannte Bereitschaftserklärung, geben. Alle jungen Menschen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code zugesandt, der zu einem Onlinefragebogen führt. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.
In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die wehrpflichtigen Männer ab Geburtsjahr 2008 einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Aufgrund der derzeit im Aufbau befindlichen Musterungskapazitäten werden die Musterungen schrittweise erfolgen und nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet. Bis dahin werden diejenigen, die sich bereit erklären Wehrdienst zu leisten, nach Auswertung des Fragebogens und wenn sie für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.
Durch Assessment und Musterung wird festgestellt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte? Es ist zudem vorgesehen, dass eine erneute verpflichtende Befragung der Wehrpflichtigen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Dadurch werden die Angaben aktualisiert. Das alles geschieht mit der Absicht, ein besseres Lagebild über Eignung und Qualifikation der Wehrpflichtigen zu erhalten.
Angesichts der massiv verschärften Bedrohungslage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine richtet sich die Bundeswehr noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus und schafft dafür die erforderlichen Strukturen. Der Neue Wehrdienst stellt ein zentrales Element dieser Entwicklung dar.
Bereits in Friedenszeiten muss die Bundeswehr dafür sorgen, dass sie im Ernstfall schnell wachsen kann. Dafür muss sie unbedingt wissen, wen sie heranziehen kann und wie geeignet der- oder diejenige ist. Auf der Grundlage des Gesetzes wird es der Bundeswehr ermöglicht, effektiver und zielgerichtet das Potenzial der zur Verfügung stehenden jungen Menschen sowie der künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung unmittelbar auf einen belastbaren Datenbestand und bestehende administrative Strukturen zurückgreifen zu können. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte soll dadurch deutlich verbessert werden.
Der Neue Wehrdienst wird ein freiwilliger Dienst sein. Vorgesehen ist aber, einen Korridor der Aufwuchszahlen für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktive Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festzuhalten. Dabei geht es also um den gesamten Personalstand der Bundeswehr. Diese aktuellen Zahlen müssen halbjährlich dem Bundestag berichtet werden. Wird dieser Aufwuchskorridor angesichts der gesetzten Zielvorgaben nicht eingehalten, werden Regierung und Parlament im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens festlegen, welche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele ergriffen werden müssen. Dass können zum Beispiel über den Fragebogen hinausgehende verpflichtende Elemente sein. Einen Automatismus für verpflichtende Elemente, oder – wie diskutiert – für ein Losverfahren ist im aktuellen Gesetzesentwurf nicht enthalten.
Der Neue Wehrdienst dient vor allem zum Aufwuchs der Reserve, gleichzeitig soll die aktive Truppe davon profitieren, gerade im Bereich der Mannschaften. Die Bundeswehr soll angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Europa zur Landes- und Bündnisverteidigung einschließlich der Reserve Personal von insgesamt 460.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Minister vor allem auf Freiwilligkeit und auf einen attraktiven und sinnstiftenden Dienst.
Ja. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Zunächst werden diejenigen ärztlich untersucht, die ihre Bereitschaft für eine freiwillige Wehrdienstleistung mittels des avisierten Fragebogens bekundet haben und die nach einer Auswertung des Fragebogens aus Sicht der Bundeswehr potentiell dem Bedarf entsprechen. Im Rahmen freier Kapazitäten werden schrittweise ansteigend weitere Teile des Jahrgangs 2008 gemustert. Wenn die Kapazitäten der Bundeswehr zur Musterung voll ausgebaut sind, soll diese entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten Jahrgang ausgeweitet werden. Auf Basis der Fragebögen und der Musterungsergebnisse kann die Bundeswehr im Verteidigungsfall auf einen Pool potenzieller Rekrutinnen und Rekruten zurückgreifen.
Nein. Ziel des Neuen Wehrdienstes ist die Erfassung von wehrdienstfähigem Personal und es erfolgt eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Interesse, Eignung und Motivation, also auf freiwilliger Basis. Die Musterung dient der Erweiterung eines Lagebildes, wer im Ernstfall zur Verfügung stehen würde. Grundidee ist, dass sich durch die direkte Ansprache viele junge Männer und Frauen vermutlich erstmals mit der Frage beschäftigen, warum Deutschland eine Bundeswehr hat, ob ein Wehrdienst für sie infrage kommt oder nicht und welche attraktiven Rahmenbedingungen ihnen die Bundeswehr bieten kann. Für Interessierte wird es ein umfassendes digitales Informationsangebot geben. Durch die intensivere Befassung der jüngeren Generationen mit dem militärischen Dienst und den avisierten attraktiven Maßnahmen rechnet das Verteidigungsministerium mit einer deutlich höheren Anzahl freiwilliger Bewerbungen.
Neu ist vor allem die Verpflichtung der 18-jährigen Männer zum Ausfüllen des Fragebogens und zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung. Das Vorgehen folgt dem schwedischen Wehrdienstmodell und erleichtert bei einem Wiederaufleben der Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall die Einplanung und Heranziehung der Wehrpflichtigen.
Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung sind sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich.
Für Freiwillig Wehrdienstleistende mit einer Verpflichtungsdauer von sechs bis elf Monaten bleibt der Status der Freiwillig Wehrdienstleistenden erhalten. Ab einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Monaten erfolgt eine Einstellung im Status des Soldaten beziehungsweise der Soldatin auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit).
Wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erforderlich macht, entscheidet der Bundestag per Gesetz über weitere Maßnahmen. Diese sollen dann die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der zur Verfügung stehenden schließen. Die „Bedarfswehrpflicht“ ist nicht mit der Wehrpflicht früherer Tage zu vergleichen.
Wenn die Zahl der Freiwilligen nicht dem Bedarf der Bundeswehr entspricht, muss sich das Parlament erneut mit dem Wehrdienst befassen. Die Entscheidung, ob es ein Zufallsverfahren beziehungsweise Losverfahren geben soll, ist dann dem Bundestag vorbehalten.
Nein, das sieht die Vereinbarung definitiv nicht vor. Die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht beziehungsweise eine verpflichtende Einberufung von Teilen, würde ein ganz neues parlamentarisches Verfahren notwendig machen.
Die Wehrerfassung wird unabhängig vom Spannungs- oder Verteidigungsfall reaktiviert, modernisiert und an das aktuelle Melderecht und die damit verbundenen ITInformationstechnik-gestützten Verfahren angepasst. Dies stellt gegenüber dem früheren Erfassungsverfahren auch eine Entlastung für die Meldebehörden der Bundesländer dar.
Alle 18-Jährigen eines Jahrgangs erhalten künftig einen Brief mit QR-Code und werden um die digitale Beantwortung des Fragebogens (Bereitschaftserklärung) gebeten. Für Männer ist das Ausfüllen und Zurücksenden verpflichtend. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung ermöglichen ein verbessertes Lagebild über den Personalumfang der interessierten Wehrpflichtigen und zielen gleichzeitig auf den Aufbau einer starken personellen Reserve
Der Fragebogen ist grundsätzlich digital auszufüllen und in elektronischer Form abzugeben. Es erfolgt eine digitale Versandbestätigung. So wird sowohl dem verstärkten Einsatz digitaler Instrumente in der Verwaltung sowie der auf digitale Kommunikation ausgerichteten Lebenswirklichkeit junger Menschen Rechnung getragen. Die Erklärung kann auch schriftlich abgegeben werden.
Nach dem Absenden des Fragebogens erhalten alle eine digitale Bestätigung über den erfolgreichen Versand des Fragebogens. Es ist vorgesehen, dass jede Person, die ihr Interesse an einem Wehrdienst bekundet und keine grundsätzlichen Einschränkungen angibt, eine Rückmeldung erhält.
Sollte der Wehrpflichtige bei der Abgabe der Erklärung unwahre oder unvollständige oder bei Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig Angaben machen, besteht die Möglichkeit, dies nach dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße zu ahnden.
Die Wehrerfassung 2.0 unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die erfassten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Wehrerfassung erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet.
Kreiswehrersatzämter gibt es nicht mehr, die 15 Karrierecenter und 24 neu aufzubauende Musterungszentren der Bundeswehr werden die Anlaufstellen sein. Das Verfahren der Musterung orientiert sich am schwedischen Modell. Die Umgebung in den Karrierecentern und Musterungszentren soll hell und freundlich gestaltet sein.
Für die Durchführung von Musterungen gibt es Verfahrensanweisungen (VerfA). An dem grundsätzlichen Prozedere, welches auch aktuell im Rahmen der bisherigen Einstellungen durchgeführt wird, ändert sich nichts. Es werden bei der Musterung die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung und Neigung der jeweiligen Person festgestellt. Der ärztlichen Untersuchung voraus geht immer eine Befragung (Anamnesebogen) über Erkrankungen und Symptome und die medizinische Vorgeschichte, wie auch bei einem regulären Arzttermin üblich. Die Befunde der Untersuchungen, wie insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter führen zu einem Gesamturteil, dem Musterungsergebnis. Dabei werden auch allgemeine Aspekte der persönlichen und charakterlichen Eignung betrachtet. Es wird dem zu Musternden am Ende des Musterungstages ein konkretes Musterungsergebnis mitgeteilt und ein abschließendes Beratungsgespräch geführt, in welche Richtung es für die jeweilige Person weitergehen kann.
Initiativbewerbungen sind uneingeschränkt weiterhin möglich und sogar gewünscht. Freiwilliges Engagement und der Wille, sich einzubringen, führen in der Regel auch zu einem positiven Ergebnis beim Auswahlverfahren.
Nein, die Postkartenaktion hat eine andere Grundlage und Zielsetzung – sie ist eine personalwerbliche Maßnahme.
Zunächst sind die wehrpflichtigen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 zur Befüllung und zum Rückversand des Fragebogens verpflichtet.
Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen ausfüllen oder Wehrdienst leisten – für sie sind jedoch alle Schritte freiwillig. Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens oder die Musterung für Männer ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz. Für eine Verpflichtung von Frauen wäre eine Grundgesetzänderung notwendig.
Maßgeblich ist der bei den Meldebehörden hinterlegte Geschlechtseintrag, welcher an die Bundeswehr übermittelt wird. Wenn eine Transperson das männliche Geschlecht angenommen hat, ist sie verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen freiwillig ausfüllen. Ein Dienst in den Streitkräften steht prinzipiell Personen jedweden Geschlechts offen.
Für die Zeit des Auslandsaufenthalts, nein. Bei Rückkehr ins Inland werden die Wehrpflichtigen im Rahmen der geltenden Regelungen erfasst.
Ja, ausschlaggebend ist immer, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Ja, die Anzahl älterer Geschwister, die Wehrdienst geleistet haben, hat keine Auswirkungen darauf, ob der Fragenbogen ausgefüllt werden muss.
Ehemalige Grundwehrdienstleistende unterliegen entsprechend der gesetzlichen Regelungen der Dienstleistungsüberwachung. Ungediente Wehrpflichtige, sogenannte „Weiße (bisher nicht erfasste) Jahrgänge“, werden in die Wehrerfassung 2.0 aufgenommen.
Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, erhalten eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto. Wer sich für einen Wehrdienst ab 12 Monate entscheidet, bekommt als Soldat beziehungsweise Soldatin auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit ab einem Jahr) sogar 2.700 Euro brutto. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr ist zudem ein Zuschuss für den erstmaligen Erwerb eines Pkw- oder LkwLastkraftwagen-Führerscheins vorgesehen.
Die Attraktivität des Dienstes ist aber nicht nur eine monetäre Frage: Mindestens ebenso wichtig ist es, einen sinnstiftenden, fordernden und in der täglichen Dienstgestaltung attraktiven Dienst anzubieten. Daher wurde mit Blick auf die Einführung des Neuen Wehrdienstes die Ausbildung bereits im Sommer 2025 angepasst. Es gab quasi eine Frischekur für die Grundausbildung, also die ersten wesentlichen Ausbildungsmonate. Im Zentrum stehen moderne Ausrüstung und Technik, wie zum Beispiel Drohnen, interessante, abwechslungsreiche Inhalte und ein Kontakt zu Ausbilderinnen und Ausbildern auf Augenhöhe.
Die Bundeswehr bildet neue Soldatinnen und Soldaten im Kern zu Sicherungs- und Wachsoldatinnen und -soldaten aus und befähigt sie für den erweiterten Heimatschutz. Im Anschluss wird ihnen eine Reihe von attraktiven Qualifikationsangeboten in den verschiedenen Teilstreitkräften und dem Unterstützungsbereich geboten. Außerdem sollen die jungen Rekrutinnen und Rekruten bereits in den ersten Monaten interessante Einblicke in die vielfältigen Arbeitsbereiche der Teilstreitkräfte erhalten. Sie können bei der Marine bei der Flotte mitfahren, erleben Panzer beim Heer oder den Flugbetrieb der Luftwaffe. So sollen sie die Breite „ihrer“ Bundeswehr besser verstehen und kennen-lernen.
Jede und jeder, der sich für eine Wehrdienstleistung entscheidet und aufgrund der Auswertung des Fragebogens und des Bedarfs der Bundeswehr geeignet erscheint, muss zunächst untersucht werden. Durch das Assessment wird festgestellt, ob eine Eignung vorliegt. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass nicht alle geeignet sind. Je höher die angestrebte Laufbahn, desto höher die Anforderungen. Demzufolge werden mehr eingeladen, als tatsächlich eingestellt werden können. Das Ziel ist, allen Interessierten die geeignet sind, eine Einstellungsmöglichkeit anzubieten. Das genaue Ergebnis wird im Rahmen der Untersuchung ermittelt. Die Einstellungen erfolgen dann entsprechend der jeweiligen festgestellten Eignung und dem Bedarf der Streitkräfte.
Entscheidende Kriterien für die Auswahl werden die Bereitschaft zum Dienst, die körperliche, geistige und charakterliche Eignung, die bisherige Ausbildung sowie der Bedarf der Streitkräfte sein.
Ausgebildet wird deutschlandweit. Dabei wird versucht, die Standortwünsche der Bewerbenden bestmöglich zu berücksichtigen. Die Nähe zum Heimatort ist jedoch auch abhängig vom Verwendungswunsch.
Es wird versucht, die Wünsche der Bewerbenden zu berücksichtigen, entscheidend sind aber vor allem Eignung und Flexibilität der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Bedarf der Streitkräfte.
Ja, natürlich wird für alle Wehrdienstleistenden eine moderne persönliche Ausrüstung zur Verfügung stehen.
Ja, für alle, auch für Personen eines anderen Geschlechts, gelten die gleichen Bedingungen.
An besonderen Auslandseinsätzen (wie zum Beispiel in Litauen oder Jordanien) müssen Soldatinnen und Soldaten mit einer Verpflichtungsdauer von unter zwölf Monaten nur teilnehmen, wenn sie sich dafür freiwillig bereiterklärt haben.
Ab einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Monaten ist eine besondere Auslandsverwendung grundsätzlich möglich. Bei geringeren Verpflichtungszeiten ist dies aufgrund fehlender einsatzvorbereitender und einsatznachbereitender Maßnahmen in der Regel zeitlich nicht möglich.
Im Verteidigungsfall, wenn also eine Bedrohung für Deutschland und das Bündnis abgewehrt werden muss, können alle Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrags der Streitkräfte eingesetzt werden.
Nein, ein vorbeugend eingelegter Widerspruch verhindert bei Wehrpflichtigen nicht die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens.
Außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls ist dies aktuell und auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht möglich. Die Wehrpflicht ist nach wie vor im Grundgesetz verankert, lediglich die verpflichtende Einberufung wurde im Jahr 2011 ausgesetzt. Im Spannungs- und Verteidigungsfall lebt diese vollumfänglich wieder auf. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung besteht auch unabhängig davon. Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern und als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, müssen im Falle der Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung einen Ersatz- beziehungsweise Zivildienst leisten.
Zu den häufigsten Gründen für eine Ausmusterung vom Wehrdienst zählen schwere Erkrankungen – diese können sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein. Aber auch andere körperliche Merkmale, wie Größe und Gewicht, können weitere Ausschlussgründe sein.
Eine Befreiung von der Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes ist nicht möglich. Allerdings ist es möglich, sich von der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst befreien zu lassen. Beispiele können sein: Gewissensgründe (Kriegsdienstverweigerer), Dienstuntauglichkeit, familiäre oder auch wirtschaftliche Gründe. Auch bestimmte Berufsgruppen können von der verpflichtenden Einberufung befreit werden.
Da der Neue Wehrdienst freiwillig sein wird, stellt sich derzeit die Frage nach Ersatzdiensten nicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die verpflichtende Heranziehung ohne einen Ersatzdienst ins Leere läuft. Das heißt: Mit einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung, die durch den Bundestag in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden müsste, würde auch die Pflicht zu einem Ersatzdienst wiederaufleben. Die Länge des Ersatzdienstes würde sich an der Länge des Grundwehrdienstes orientieren.
Inhalte teilen via